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Behandlungsablauf

Seit 2017 werden für gesetzlich Versicherte in den ambulanten Psychotherapiepraxen Sprechstunden angeboten, um einen schnelleren Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu gewährleisten. Diese dienen der Klärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und eine Psychotherapie notwendig ist oder Alternativangebote (Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen etc.) sinnvoller erscheinen. Hierfür findet u.a. eine eingehende Diagnostik statt. Die Sprechstunden sind dabei auf 10 x 25 Minuten (in der Regel 5 Sitzungen) pro Patient*in je Therapeut*in begrenzt.

Ebenfalls vor Beantragung der Psychotherapie ist die Durchführung von mindestens zwei probatorischen Sitzungen (jeweils 50 Min.) notwendig. In diesen „Probestunden“ soll neben der (ggf. schon in den Sprechstunden überprüften) Diagnosestellung und Therapieindikation auch von Seiten des*der Patient*in überprüft werden, ob er*sie sich beim Behandler*In gut aufgehoben und wohl fühlt und eine dauerhafte Zusammenarbeit vorstellen kann. Gemeinsam wird entschieden, ob eine Einzel- und / oder Gruppenbehandlung für den individuellen Fall sinnvoll ist.

Nach Ablauf dieser „Kennenlernphase“ kann im Anschluss ein Antrag auf Psychotherapie bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel zunächst um den Antrag auf Kurzzeittherapie 1, der 15 Sitzungen zu jeweils 50 Minuten vorsieht. Zu Beginn ist ein Termin pro Woche üblich. In der Regel kommen dabei auf 4 Sitzungen des*der Patient*in eine Sitzung für die Bezugspersonen, also bei 15 Stunden ein Verhältnis 12:3. Von diesem Verhältnis kann bei Begründung auch abgewichen werden. Je nach Bedarf können weitere Anträge gestellt werden, wobei in der Verhaltenstherapie nicht mehr als 100 Therapiesitzungen für Patient*in und Bezugspersonen vorgesehen sind.

Psychotherapie ist dabei nicht gleich Psychotherapie. Neben der von mir angebotenen Verhaltenstherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse aktuell auch die Kosten für Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, und systemische Therapie übernommen. Alle Therapieformen setzen dabei eine aktive Mitarbeit der*des Patienten*in voraus. In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist darüber hinaus die Unterstützung des Umfelds notwendig, um positive Veränderungen bewirken zu können. Die Faustregel ist: Je jünger der*die Patient*in, desto mehr Mitarbeit für die Eltern (oder ggf. andere nahestehende Bezugspersonen). Je älter der*die Patient*in, desto mehr Eigenverantwortung.

Wie lange eine Psychotherapie dauert, kann pauschal nicht beantwortet werden, da sich der Verlauf je nach Symptomatik, Schwere der Symptomatik sowie Lebensbedingungen der*des Patient*in erheblich unterscheiden kann.

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Praxis Alexandra Weiß